{"id":243,"date":"2009-09-24T10:18:39","date_gmt":"2009-09-24T08:18:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.foerderverein-technische-fakultaet.at\/?page_id=243"},"modified":"2024-12-13T15:31:12","modified_gmt":"2024-12-13T13:31:12","slug":"vereinsstatuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ftf.or.at\/?page_id=243","title":{"rendered":"Vereinsstatuten"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\">Beschlossene Statuten (01.10.2024)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>S T A T U T E N<\/strong><br \/>\n<strong>des<\/strong><br \/>\n<strong>F\u00f6rderverein Technische Fakult\u00e4t an der Universit\u00e4t Klagenfurt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 1<\/strong><br \/>\n<strong>Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Technische Fakult\u00e4t an der Universit\u00e4t Klagenfurt\u201c und hat seinen Sitz in Klagenfurt.<br \/>\n(2) Er erstreckt seine T\u00e4tigkeit schwerpunktm\u00e4\u00dfig auf das Gebiet des Landes K\u00e4rnten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 2<\/strong><br \/>\n<strong>Zweck<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Verein f\u00f6rdert gemeinn\u00fctzige Forschung, die zeitnah der Allgemeinheit zug\u00e4nglich gemacht wird und von allgemeinem Nutzen ist, sowie \u00f6ffentliche Lehre und Verbreitung von Wissen an die Allgemeinheit auf allen an den Instituten der Technischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Klagenfurt vertretenen Gebieten.<br \/>\nEr unterst\u00fctzt die Universit\u00e4t Klagenfurt in den Belangen der technischen Fakult\u00e4t und f\u00f6rdert damit den Erfahrungsaustausch mit Vertreter:innen aus Wissenschaft und Praxis. Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.<br \/>\nDer Verein darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, welche dem Zweck des Vereins fremd sind, beg\u00fcnstigen.<br \/>\nEbenso sind f\u00fcr die Vereinsmitglieder keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Verg\u00fctungen (insbesondere Vorstandsgeh\u00e4lter oder Aufsichtsratsverg\u00fctungen) vorgesehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 3<\/strong><br \/>\n<strong>Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes und ihre Aufbringung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Die Erreichung des Vereinszweckes wird durch die in den Abs. 2 und 3 angef\u00fchrten ideellen und materiellen Mittel angestrebt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Als ideelle Mittel dienen insbesondere die st\u00e4ndige Vernetzung zwischen Wissenschaft und Praxis, unter anderem vertreten durch die au\u00dferordentlichen Mitglieder, insbesondere in Form von Vortr\u00e4gen, Versammlungen, Ver\u00f6ffentlichungen sowie Einholung von Sachverst\u00e4ndigen-Expertisen und deren Verwendung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Die erforderlichen materiellen Mittel werden aufgebracht durch:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) Mitgliedsbeitr\u00e4ge, die von der Generalversammlung (\u00a7 9 Abs 2 lit. f) f\u00fcr verschiedene Mitgliedergruppen in ggf. unterschiedlicher H\u00f6he festgelegt werden<br \/>\nb) Spenden, Sammlungen, Verm\u00e4chtnisse und sonstige Zuwendungen<br \/>\nc) Honorare, wie z.B. f\u00fcr Sachverst\u00e4ndigen-Expertisen f\u00fcr T\u00e4tigkeiten innerhalb des gemeinn\u00fctzigen Zwecks<br \/>\nd) Subventionen und F\u00f6rderungen<br \/>\ne) Verm\u00f6gensverwaltung (z.B.: Zinsen, sonstige Kapitaleink\u00fcnfte)<br \/>\nf) Ertr\u00e4ge aus Vereinsveranstaltungen<br \/>\ng) Sponsorengelder<br \/>\nh) Werbeeinnahmen<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Der Verein kann zur Zweckverfolgung Erf\u00fcllungsgehilfen im Sinne des \u00a7 40 Abs 1 BAO heranziehen. Deren Wirken ist wie eigenes Wirken des Vereins anzusehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Der Verein darf, soweit es f\u00fcr die Verwirklichung seiner beg\u00fcnstigten Zwecke notwendig ist, auch teilweise, aber nicht \u00fcberwiegend, Lieferungen oder sonstige Leistungen entgeltlich, aber ohne Gewinnerzielungsabsicht an andere gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 34 bis 47 abgabenrechtlich beg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften erbringen, insoweit zumindest einer der von der empfangenden K\u00f6rperschaft verfolgten Zwecke in einem der vom Verein verfolgten Zwecke Deckung findet (Zweck\u00fcberschneidung).<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 4<\/strong><br \/>\n<strong>Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Mitglieder des Vereins sind<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) ordentliche Mitglieder (s.g. studentische und pers\u00f6nliche Mitglieder);<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) au\u00dferordentliche Mitglieder (s.g. institutionelle Mitglieder);<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) F\u00f6rdernde Mitglieder; Dies sind Mitglieder, die einen \u00fcber den f\u00fcr die jeweilige Mitgliedskategorie (ordentliche Mitglieder und au\u00dferordentliche Mitglieder) g\u00fcltigen Mitgliedsbeitrag erheblich (mindestens 100%) hinausgehenden F\u00f6rderungsbeitrag leisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Ehrenmitglieder;<br \/>\nDies sind Personen, die sich um die Zwecke des Vereins besonders verdient gemacht haben. Eine Ehrenmitgliedschaft kann auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung verliehen werden. Ehrenmitglieder haben dieselben Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Leistung des Mitgliedsbeitrages befreit.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 5<\/strong><br \/>\n<strong>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Ordentliche und au\u00dferordentliche Mitgliedschaft kann schriftlich, formlos (z.B. per E-Mail, Anschreiben) beantragt werden. Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen handlungsf\u00e4hige, unbescholtene nat\u00fcrliche Personen oder juristische Personen, die von nat\u00fcrlichen Personen vertreten werden, sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Au\u00dferordentliche Mitglieder (juristische Personen) entsenden eine:n Vertreter:in (nat\u00fcrliche Person). Die Vertreter:in ist vom Mitglied schriftlich zu bevollm\u00e4chtigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen insgesamt so viele Vertreter:innen entsenden, als der au\u00dferordentliche Mitgliedsbeitrag in ihrem Gesamtbeitrag voll enthalten ist. Die Vertreter:innen sind einzeln vom Mitglied schriftlich zu bevollm\u00e4chtigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) \u00dcber die Aufnahme der Mitglieder nach \u00a7 4 beschlie\u00dft der Vorstand mit mindestens Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen der technischen Fakult\u00e4t sind auf Antrag als Mitglieder aufzunehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 6<\/strong><br \/>\n<strong>Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Jedes Mitglied des Vereins ist gem\u00e4\u00df \u00a7 4 berechtigt, an der Generalversammlung sowie an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, die Einrichtungen des Vereins zu ben\u00fctzen, die Einberufung einer Generalversammlung zu beantragen, in der Generalversammlung Antr\u00e4ge zu stellen, seine Stimme (bzw. im Falle f\u00f6rdernder Mitglieder Stimmen) abzugeben, an den Vorstand mit Anregungen bzgl. der F\u00f6rderung des Gesellschaftszweckes dienlichen Aktivit\u00e4ten heranzutreten und zum Mitglied eines Vereinsorganes gew\u00e4hlt zu werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Die Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des Vereins zu wahren, die Vereinsstatuten zu beachten und sind zur Leistung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Die Mitglieder d\u00fcrfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Die Mitglieder d\u00fcrfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keine Zuwendungen oder Verm\u00f6genswerte erhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 7<\/strong><br \/>\n<strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Die Mitgliedschaft endet bei nat\u00fcrlichen Personen durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss oder durch den Tod; bei juristischen Personen durch den Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit und ebenso durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Der freiwillige Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres schriftlich an den Vorstand \u00fcbermittelt werden und tritt nach einer Frist von 3 Monaten in Kraft.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Der Ausschluss eines Mitgliedes bedarf eines mit mindestens Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen gefassten Beschlusses der Generalversammlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 8<\/strong><br \/>\n<strong>Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Die Organe, des Vereins sind:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) die Generalversammlung,<br \/>\nb) der Vorstand,<br \/>\nc) das Kontrollorgan,<br \/>\nd) das Schiedsgericht.<br \/>\n(2) Alle Organwalter \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 9<\/strong><br \/>\n<strong>Generalversammlung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Die Generalversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen. Die au\u00dferordentlichen und f\u00f6rdernden Mitglieder werden durch ihre bevollm\u00e4chtigten Vertreter gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 2 und 3 vertreten. Alle Mitglieder, die an der Generalversammlung teilnehmen, sind stimmberechtigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Allj\u00e4hrlich findet eine ordentliche Generalversammlung statt. Ihr obliegt die Beschlussfassung \u00fcber:<br \/>\na) Wahl der Vorstandsmitglieder; Wahlvorschl\u00e4ge sind bis sp\u00e4testens vierzehn Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim Vorstand einzubringen, der diese dann bei der Generalversammlung vorlegt;<br \/>\nb) Rechenschaftsbericht und den Rechnungsabschluss \u00fcber das abgelaufene Vereinsjahr<\/p>\n<p>nach Anh\u00f6rung des Kontrollorganes;<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">c) Jahresvoranschlag;<br \/>\nd) Bestellung und Abberufung des Kontrollorganes;<br \/>\ne) Entlastung des Vorstandes;<br \/>\nf) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge (\u00a7 3 Abs. 3 lit. a);<br \/>\ng) Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Statuten und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins;<br \/>\nh) Verleihung der Ehrenmitgliedschaft (\u00a7 4 Abs. 4);<br \/>\ni) Ausschluss eines Vereinsmitgliedes (\u00a7 7 Abs. 3);<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung ist auf Beschluss des Vorstandes oder auf begr\u00fcndeten schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Vereinsmitglieder oder auf Verlangen des Kontrollorganes auf einen Termin binnen vier Wochen nach Einlangen des betreffenden Antrags\/Verlangens einzuberufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Antr\u00e4ge eines Vereinsmitgliedes werden auf die Tagesordnung einer ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Generalversammlung gesetzt, wenn sie sp\u00e4testens vier Wochen vor der Generalversammlung schriftlich beim Vorstand eingebracht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Die Einberufung einer Generalversammlung hat der Vorstand durch schriftliche Einladung jedes Vereinsmitgliedes vorzunehmen. Diese Einladung hat sp\u00e4testens drei Wochen vor Zusammentritt der Generalversammlung zu ergehen. Sie hat den Zeitpunkt und Ort der Versammlung genau zu bezeichnen und die Tagesordnung bekanntzugeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(6) Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der Obmann, im Falle seiner Verhinderung eine:r seiner Stellvertreter:innen. Sind auch diese verhindert, so hat das an Mitgliedsjahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz zu f\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(7) G\u00fcltige Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen nur \u00fcber jene Antr\u00e4ge gefasst werden, die auf der Tagesordnung stehen und noch bis sp\u00e4testens sieben Tage vor der Sitzung allen Mitgliedern bekanntgegeben wurden, falls nicht s\u00e4mtliche Mitglieder anwesend bzw. vertreten sind und der Beschlussfassung \u00fcber diese Antr\u00e4ge zustimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(8) Die Generalversammlung ist, soweit in den Statuten nicht anders bestimmt wird, ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(9) Die Generalversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(10) Stimm\u00fcbertragungen m\u00fcssen schriftlich vorliegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(11) \u00dcber den Verlauf der Generalversammlung ist eine Niederschrift zu verfassen, aus der die Zahl der Teilnehmer:innen, die behandelten Tagesordnungspunkte, die gefassten Beschl\u00fcsse und deren statutengem\u00e4\u00dfe G\u00fcltigkeit zu ersehen ist.<br \/>\nDie Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Generalversammlung und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen und wird ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 10<\/strong><br \/>\n<strong>\u00c4nderung der Vereinsstatuten<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\u00c4nderungen der Vereinsstatuten bed\u00fcrfen eines mit mindestens Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen gefassten Beschlusses der Generalversammlung. Der Wortlaut der vorgeschlagenen \u00c4nderung muss mit der Einladung zur Sitzung ausgesandt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 11<\/strong><br \/>\n<strong>Vorstand<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Der Vorstand besteht aus<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) mindestens drei Mitgliedern aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder, davon mindestens zwei wissenschaftliche Mitarbeiter der technischen Fakult\u00e4t<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">b) mindestens drei Vertreter:innen au\u00dferordentlicher bzw. f\u00f6rdernder Mitglieder, davon mindestens ein Vertreter der Raiffeisenorganisation.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Die Gesamtanzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Die Funktionsperiode der Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte eine:n Obmann:frau, sowie zwei Obmann-Stellvertreter:innen, eine:n Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer:in, eine:n Schriftf\u00fchrer:in und eine:n Kassier:in.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Die Generalversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder den gesamten Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder abberufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(6) Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung wird vier Wochen nach Einlangen wirksam, wenn die Generalversammlung nicht fr\u00fcher den R\u00fccktritt zur Kenntnis nimmt. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, bei R\u00fccktritt des Gesamtvorstandes an die Generalversammlung zu richten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(7) Der Vorstand tritt zu Sitzungen zusammen so oft es die Erreichung des Vereinszweckes erforderlich macht. Auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes oder auf Verlangen des Kontrollorgans hat eine Vorstandssitzung binnen einer Woche stattzufinden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(8) Die Einberufung zu Sitzungen hat der:die Obmann:frau, in seinem Verhinderungsfall eine:r seiner Stellvertreter:innen, schriftlich vorzunehmen. Sie hat die Tagesordnung und den Sitzungsort zu enthalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(9) Den Vorsitz im Vorstand f\u00fchrt der:die Obmann:frau, in seinem Verhinderungsfall eine:r seiner Stellvertreter:innen in der Reihenfolge ihrer Wahl.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(10) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Vorstandsmitglieder ordnungsgem\u00e4\u00df geladen wurden und mindestens die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen sich wechselseitig mit schriftlicher Vollmacht vertreten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(11) Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit kommt kein Beschluss zustande.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(12) \u00dcber den Verlauf der Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu verfassen, aus der die Teilnehmer:innen, die behandelten Gegenst\u00e4nde und die gefassten Beschl\u00fcsse zu ersehen sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(13) Umlaufbeschluss: In dringenden F\u00e4llen k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse des Vorstandes im Umlaufweg gefasst werden. F\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit der Beschlussfassung im Umlaufweg ist eine Zustimmung von 2\/3 der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder erforderlich. Eine Stimmenthaltung gilt nicht als Zustimmung. F\u00fcr die Beschlussfassung \u00fcber den Gegenstand des Beschlusses gilt die jeweils lt. Gegenstand zutreffende Mehrheit. Eine Stimmenthaltung gilt nicht als Zustimmung. Umlaufbeschl\u00fcsse k\u00f6nnen auch auf elektronischem Wege, insbesondere per Fax oder Email gefasst werden. \u00dcber die im Umlaufwege gefassten Beschl\u00fcsse ist in der darauffolgenden Vorstandssitzung zu berichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 12<\/strong><br \/>\n<strong>Aufgaben des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Dem Vorstand obliegen die Leitung des Vereins unter Bedachtnahme auf die geltenden Gesetze, die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung. Insbesondere kommen dem Vorstand folgende Aufgaben zu:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">a) Die Aufnahme der Mitglieder (\u00a7 5 Abs. 4);<br \/>\nb) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;<br \/>\nc) Ausarbeitung der Tagesordnung und sonstigen Vorarbeiten f\u00fcr die Generalversammlung;<br \/>\nd) Einberufung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Generalversammlung;<br \/>\ne) Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Generalversammlung;<br \/>\nf) Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und Beschlussfassung \u00fcber die Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens; Antr\u00e4ge hinsichtlich der Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens k\u00f6nnen von Vereinsmitgliedern an den Vorstand schriftlich gestellt werden;<br \/>\ng) Umsetzung aller Aufgaben, die nicht statutengem\u00e4\u00df der Generalversammlung vorbehalten oder einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 13<\/strong><br \/>\n<strong>Besondere Aufgaben einzelner Vorstandsmitglieder<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Dem:r Obmann:frau bzw. den Stellvertreter:innen obliegen die in den Statuten bestimmten Aufgaben. Der:die Obmann:frau, oder im Falle seiner Verhinderung eine:r seiner Stellvertreter:innen, f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte, soweit sie nicht an den:die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer:in delegiert wurden, weiters vertritt er den Verein nach au\u00dfen, insbesondere auch gegen\u00fcber Beh\u00f6rden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Dem:der Schriftf\u00fchrer:in obliegt die F\u00fchrung der Niederschriften \u00fcber Generalversammlungen und Vorstandssitzungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Dem:der Kassier:in obliegt die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Vereins.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins sind vom:von der Obmann:frau zu unterfertigen und vom:von der Schriftf\u00fchrer:in, in Geldangelegenheiten vom:von der Kassier:in, gegenzuzeichnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(5) Der:die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer:in hat die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins wahrzunehmen. Der Vorstand definiert seine Agenda.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 14<\/strong><br \/>\n<strong>Kontrollorgan<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Das Kontrollorgan (Rechnungspr\u00fcfer:in) besteht aus zwei Mitgliedern bzw. deren Vertreter:innen gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 2 und 3 und einem:einer Stellvertreter:in. Die beiden Rechnungspr\u00fcfer:innen und ihre Stellvertreter:in werden von der Generalversammlung (\u00a7 9 Abs. 2d) aus dem Kreise der Vereinsmitglieder auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt; sie d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren, eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Dem Kontrollorgan obliegt die laufende Kontrolle der finanziellen Gebarung des Vereins und die \u00dcberpr\u00fcfung des j\u00e4hrlichen Rechnungsabschlusses. Das Kontrollorgan ist befugt, jederzeit in die Korrespondenz, die Gesch\u00e4ftsb\u00fccher und die sonstigen Belege des Vereins Einsicht zu nehmen und Aufkl\u00e4rung zu verlangen. Es hat \u00fcber seine Feststellungen der Generalversammlung zu berichten.<\/p>\n<p>(3) Das Kontrollorgan tritt zu Sitzungen zusammen so oft es seine Aufgabe erforderlich macht. Auf begr\u00fcndetes schriftliches Verlangen eines der beiden Mitglieder oder des:r Stellvertreters:in des Kontrollorgans ist eine Sitzung l\u00e4ngstens binnen vierzehn Tagen abzuhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Die Beschl\u00fcsse werden einstimmig gefasst; \u00a7 11 Abs. 12 gilt sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 15<\/strong><br \/>\n<strong>Schiedsgericht<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) In allen Streitigkeiten aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entscheidet ein Schiedsgericht.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Vereinsmitgliedern gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 1, 2 und 3 zusammen. Je eines hievon ist innerhalb einer vom Vorstand gesetzten Frist von den beiden Streitteilen namhaft zu machen. Diese zwei Mitglieder w\u00e4hlen ein drittes Vereinsmitglied zum:r Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Kommt keine Einigung bez\u00fcglich des Vorsitzes zustande, so entscheidet unter den beiden f\u00fcr diese Funktion vorgeschlagenen Personen das Los.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(4) Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind endg\u00fcltig.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 16<\/strong><br \/>\n<strong>Freiwillige Aufl\u00f6sung und Aufhebung des Vereins sowie Wegfall des bisherigen beg\u00fcnstigten Vereinszwecks<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(1) Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt durch Beschluss einer zu diesem Zwecke einberufenen au\u00dferordentlichen Generalversammlung. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf mindestens einer Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Vereinsmitglieder. Jedes Vereinsmitglied hat dabei jeweils nur eine Stimme.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(2) Die Generalversammlung hat auch, sofern Vereinsverm\u00f6gen vorhanden ist, \u00fcber die Abwicklung zu beschlie\u00dfen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss dar\u00fcber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsverm\u00f6gen zu \u00fcbertragen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">(3) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen beg\u00fcnstigten Zwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Verm\u00f6gen des Vereins f\u00fcr die in dieser Rechtsgrundlage angef\u00fchrten, gem\u00e4\u00df \u00a7 4a Abs. 2 EStG 1988 beg\u00fcnstigten Zwecke zu verwenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beschlossene Statuten (01.10.2024) &nbsp; S T A T U T E N des F\u00f6rderverein Technische Fakult\u00e4t an der Universit\u00e4t Klagenfurt \u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Technische Fakult\u00e4t an der Universit\u00e4t Klagenfurt\u201c und &hellip; <a href=\"https:\/\/www.ftf.or.at\/?page_id=243\">Continue reading <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":33,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":7,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"sfsi_plus_gutenberg_text_before_share":"","sfsi_plus_gutenberg_show_text_before_share":"","sfsi_plus_gutenberg_icon_type":"","sfsi_plus_gutenberg_icon_alignemt":"","sfsi_plus_gutenburg_max_per_row":"","footnotes":""},"class_list":["post-243","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ftf.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/243","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ftf.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ftf.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ftf.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/33"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ftf.or.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=243"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.ftf.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/243\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9161,"href":"https:\/\/www.ftf.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/243\/revisions\/9161"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ftf.or.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=243"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}